From 725e49f90d775437ee19e0efaac3bd6c3a5b8347 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: muli Date: Sat, 7 Jan 2023 12:51:43 +0100 Subject: [PATCH] Typos --- assets/dokumente/wtf-satzung.pdf | 4 ++-- content/mitglieder/satzung/contents.lr | 2 +- 2 files changed, 3 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/assets/dokumente/wtf-satzung.pdf b/assets/dokumente/wtf-satzung.pdf index af2c2e84..121549e5 100644 --- a/assets/dokumente/wtf-satzung.pdf +++ b/assets/dokumente/wtf-satzung.pdf @@ -1,3 +1,3 @@ version https://git-lfs.github.com/spec/v1 -oid sha256:1110027015f7e3299a5607d3fb7e9cdbd5bd598641edb7b61c8f8ed36850ca19 -size 54530 +oid sha256:4cbf63eeb4b53aeea13161c92be4f8398bd3c5119754f934b043a8ed12e64845 +size 54522 diff --git a/content/mitglieder/satzung/contents.lr b/content/mitglieder/satzung/contents.lr index 25692d18..9f524033 100644 --- a/content/mitglieder/satzung/contents.lr +++ b/content/mitglieder/satzung/contents.lr @@ -61,7 +61,7 @@ verpflichtet, Adressenänderungen innerhalb von drei Wochen dem Vorstand mitzute (6) Der Aufsichtsrat kann jederzeit Mitglieder des Vorstandes mit einfacher Mehrheit abwählen. ## § 6 Vorstand -(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat wählt im Falle des Ausscheidens eines aktiven Vorstandsmitgliedes ein neues Vorstandsmitglied aus dem Kreis der von der Generalversammlung gewählten Stellvertretenden Vorstandsmitgliedern. Sind keine Stellvertretenden Vorstandsmitglieder vorhanden oder lehnen sie die Wahl ab, so wählt der Aufsichtsrat ein neues Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder. Wenn kein Aufsichtsrat bestellt ist, übernimmt die Generalversammlung dies.
+(1) Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat wählt im Falle des Ausscheidens eines aktiven Vorstandsmitgliedes ein neues Vorstandsmitglied aus dem Kreis der von der Generalversammlung gewählten stellvertretenden Vorstandsmitgliedern. Sind keine stellvertretenden Vorstandsmitglieder vorhanden oder lehnen sie die Wahl ab, so wählt der Aufsichtsrat ein neues Vorstandsmitglied aus dem Kreis der Mitglieder. Wenn kein Aufsichtsrat bestellt ist, übernimmt die Generalversammlung dies.
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Allgemeinen Geschäftsordnung.
(3) Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Die Mitglieder des Vorstands sind einzeln zur Vertretung berechtigt.
(4) Der Vorstand kann schriftlich, in Textform, telefonisch und auf elektronischem Wege Beschlüsse fassen.