# Liquidation Auflösung des VEBIT eV ## Beschluss durch die Mitgliederversammlung * Vorherige MV zu anderen Themen * Neue MV mit alleinigem TOP Auflösung inkl. Bestimmung der Liquidatoren und Verwendung der Mittel ## Vorzeitige Abgabe der hälftigen Mittel gem. § 58 AO Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist. Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können. ## Mittelabgabe Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind. ## Auflösungsbeschluss Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des *VEBIT eV*, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt. Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins *WTF Kooperative eG*, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten. Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB") ## Meldung im [elektr. Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/) Die [Satzung](https://git.vebit.xyz/vebit/wiki/src/branch/master/satzung.markdown) thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf: > # Verein zur Erschließung neuer Betätigungsformen in der Informationstechnologie (VEBIT) > mit Sitz in Dresden > > Der Verein ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei ihm zu melden. > > Der Liquidator ## Übertragung