Angaben zu Vornamen klären #17

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opened 2023-08-24 18:20:16 +02:00 by Brain · 0 comments
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Zur Vermeidung von Deadnaming soll die Angabe eines selbst gewählten Vornamens möglich sein, auch wenn dieser noch nicht offiziell geändert wurde. Zusätzlich muss aber einmalig der amtlich bekannte Vorname genannt werden, um § 30 Abs. 2 GenG zu erfüllen. Diesen verwendet die Genossenschaft nur in Ausnahmefällen wie Mahnverfahren o.ä.

Zur Vermeidung von Deadnaming soll die Angabe eines selbst gewählten Vornamens möglich sein, auch wenn dieser noch nicht offiziell geändert wurde. Zusätzlich muss aber einmalig der amtlich bekannte Vorname genannt werden, um § 30 Abs. 2 GenG zu erfüllen. Diesen verwendet die Genossenschaft nur in Ausnahmefällen wie Mahnverfahren o.ä.
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