Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.
## Auflösungsbeschluss
Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des *VEBIT eV*, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt.
Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins *WTF Kooperative eG*, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten.
Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB")