Idee Auflösung und Anfallsberechtigung
This commit is contained in:
parent
66d16b285a
commit
313c9d8e4f
@ -15,6 +15,18 @@ Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist.
|
||||
Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.
|
||||
|
||||
|
||||
## Mittelabgabe
|
||||
|
||||
Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.
|
||||
|
||||
|
||||
## Auflösungsbeschluss
|
||||
|
||||
Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des *VEBIT eV*, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt.
|
||||
Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins *WTF Kooperative eG*, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten.
|
||||
|
||||
Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB")
|
||||
|
||||
## Meldung im [elektr. Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/)
|
||||
|
||||
Die [Satzung](https://git.vebit.xyz/vebit/wiki/src/branch/master/satzung.markdown) thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf:
|
||||
|
Loading…
Reference in New Issue
Block a user