Idee Auflösung und Anfallsberechtigung

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vv01f 2021-07-04 15:11:23 +02:00
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@ -15,6 +15,18 @@ Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist.
Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können. Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.
## Mittelabgabe
Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.
## Auflösungsbeschluss
Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des *VEBIT eV*, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt.
Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins *WTF Kooperative eG*, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten.
Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB")
## Meldung im [elektr. Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/) ## Meldung im [elektr. Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/)
Die [Satzung](https://git.vebit.xyz/vebit/wiki/src/branch/master/satzung.markdown) thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf: Die [Satzung](https://git.vebit.xyz/vebit/wiki/src/branch/master/satzung.markdown) thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf: