Auflösung des VEBIT eV
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README.markdown Idee Auflösung und Anfallsberechtigung 2021-07-04 15:11:23 +02:00

Liquidation

Auflösung des VEBIT eV

Beschluss durch die Mitgliederversammlung

  • Vorherige MV zu anderen Themen
  • Neue MV mit alleinigem TOP Auflösung inkl. Bestimmung der Liquidatoren und Verwendung der Mittel

Vorzeitige Abgabe der hälftigen Mittel gem. § 58 AO

Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist. Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.

Mittelabgabe

Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.

Auflösungsbeschluss

Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des VEBIT eV, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt. Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins WTF Kooperative eG, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten.

Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.0

Meldung im elektr. Bundesanzeiger

Die Satzung thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf:

Verein zur Erschließung neuer Betätigungsformen in der Informationstechnologie (VEBIT)

mit Sitz in Dresden

Der Verein ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei ihm zu melden.

Der Liquidator

Übertragung