update tatsächlicher Beschluss

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@ -20,12 +20,21 @@ Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.
Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.
## Auflösungsbeschluss
## Auflösungsbeschluss
Der Vorstand wird mit der zeitnahem Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins und der Liquidation des *VEBIT eV*, VR 11346 am AG Dresden, beauftragt.
Auskehrung des Vermögens erfolgt möglichst zeitnah in Abstimmung mit der Nachfolgerin des Vereins *WTF Kooperative eG*, GnR 1113 am AG Hamburg als Anfassberechtigten.
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Der Liquidator/die Liquidatoren wird/werden beauftragt die zeitnahe Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins zu veranlassen und die Liquidation des VEBIT eV, VR 11346 am AG Dresden, im elektr. Bundesanzeiger bekannt geben zu lassen.
Als Anfallsberechtigte wird die WTF Kooperative eG, GnR 1113 am AG Hamburg festgelegt, die auch die Unterlagen der Vereins aufbewahren soll. Im Falle der Nichtannahme fällt das Vermögen an die Wau Holland Stiftung mit Sitz in Hamburg und.
Der Vorstand wird darüber hinaus beauftragt alles notwendige zu erledigen damit die Löschung der Eintragung im Vereinsregister erfolgen kann.
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<small>Hinweis: Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB")
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Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.[0](https://www.buergerliches-gesetzbuch.info/bgb/41.html "§41 BGB")
## Meldung im [elektr. Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/)