Auflösung des VEBIT eV
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Liquidation

Auflösung des VEBIT eV

Beschluss durch die Mitgliederversammlung

  • Vorherige MV zu anderen Themen
  • Neue MV mit alleinigem TOP Auflösung inkl. Bestimmung der Liquidatoren und Verwendung der Mittel

Vorzeitige Abgabe der hälftigen Mittel gem. § 58 AO

Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist. Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.

Mittelabgabe

Beabsichtigt ist die Weitergabe des Vereinsvermögens an die aus dem Verein satzungsgemäß entstandene Genossenschaft nachdem die Mitglieder bereits individuell in den genossenschaftlichen Verein eingetreten sind.

Auflösungsbeschluss


Der Liquidator/die Liquidatoren wird/werden beauftragt die zeitnahe Schließung aller Konten und Nutzeraccounts im Namen des Vereins zu veranlassen und die Liquidation des VEBIT eV, VR 11346 am AG Dresden, im elektr. Bundesanzeiger bekannt geben zu lassen.

Als Anfallsberechtigte wird die WTF Kooperative eG, GnR 1113 am AG Hamburg festgelegt, die auch die Unterlagen der Vereins aufbewahren soll. Im Falle der Nichtannahme fällt das Vermögen an die Wau Holland Stiftung mit Sitz in Hamburg und.

Der Vorstand wird darüber hinaus beauftragt alles notwendige zu erledigen damit die Löschung der Eintragung im Vereinsregister erfolgen kann.


Hinweis: Es ist formal eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig, da die Satzung nichts anderes bestimmt.0

Meldung im elektr. Bundesanzeiger

Die Satzung thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf:

Verein zur Erschließung neuer Betätigungsformen in der Informationstechnologie (VEBIT)

mit Sitz in Dresden

Der Verein ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei ihm zu melden.

Der Liquidator

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