890 B
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Liquidation
Auflösung des VEBIT eV
Beschluss durch die Mitgliederversammlung
- Vorherige MV zu anderen Themen
- Neue MV mit alleinigem TOP Auflösung inkl. Bestimmung der Liquidatoren und Verwendung der Mittel
Vorzeitige Abgabe der hälftigen Mittel gem. § 58 AO
Ist hier kein Thema, da dieser Verein nicht gemeinnützig ist. Verbleibende Mittel müssen nur die Verpflichtungen decken können.
Meldung im elektr. Bundesanzeiger
Die Satzung thematisiert die Art der Veröffenltichung, Formulierungsentwurf:
Verein zur Erschließung neuer Betätigungsformen in der Informationstechnologie (VEBIT)
mit Sitz in Dresden
Der Verein ist aufgelöst. Die Gläubiger des Vereins werden aufgefordert, sich bei ihm zu melden.
Der Liquidator